Was ARBEITGEBER*INNEN und MITARBEITER*INNEN wissen sollten
Der Sommer ist vorbei. Saisonmitarbeiter*innen und Praktikant*innen beenden ihren beruflichen Einsatz in Kärntens Beherbergungs- und Gastronomie-Betrieben und gehen ihrer Wege. Dabei ist es ihr gutes Recht, von ihrem Arbeitgeber ein Dienstzeugnis zu verlangen. Doch das ist weit mehr als ein Abschlussdokument. Es ist ein zentraler Baustein für die berufliche Zukunft von Mitarbeiter*innen. Ganz besonders im Tourismus, wo häufige Wechsel, Saisontätigkeiten und internationale Mobilität zum Arbeitsalltag gehören, spielt ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis eine wichtige Rolle.
Ein Dienstzeugnis ist eine schriftliche Bestätigung über die Dauer und Art eines Arbeitsverhältnisses. Auf Wunsch des Mitarbeitenden muss es auch Aussagen über deren Verhalten und Leistungen enthalten. Dann nennt man es qualifiziertes Dienstzeugnis.
DOs und DON‘Ts
Laut Arbeitsrecht darf ein Dienstzeugnis weder eine negative Formulierung noch eine versteckte Kritik enthalten. Das Zeugnis soll wohlwollend sein, damit dem beruflichen Fortkommen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Pflichtbestandteile sind:
- Name und Anschrift des Betriebs
- Name der Mitarbeiter*in
- Dauer des Dienstverhältnisses
- Art der Beschäftigung (Tätigkeitsbeschreibung)
- bei qualifiziertem Zeugnis: Beurteilung von Leistung und Verhalten
- Datum und Unterschrift
Nicht erlaubt sind:
- Codierungen oder doppeldeutige Formulierungen („Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden…“)
- Hinweise auf Krankheiten, Schwangerschaft, Behinderungen, Elternkarenz etc.
- Bewertungen, die nicht nachweislich auf Fakten basieren
Gerade im Tourismus erleben viele Mitarbeiter*innen mehrere Stationen, oft auch in kurzen Zeitabständen. Ein wohlwollendes und korrektes Dienstzeugnis hilft ihnen, schnell wieder Fuß zu fassen und motiviert zu bleiben.
Auch für Arbeitgeber*innen ist das wichtig: Wer faire und respektvolle Zeugnisse ausstellt, stärkt nicht nur sein Image, sondern auch seine Attraktivität als Arbeitgeber.
Das Dienstzeugnis ist keine lästige Pflicht, sondern eine Gelegenheit, Anerkennung auszudrücken, auch bei befristeten Dienstverhältnissen. Wer sich an klare Regeln hält und den Menschen in den Mittelpunkt stellt, sorgt für Fairness, Motivation und gute Stimmung, auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.