Wie kann ich mein Objekt über TeamHaus Kärnten vermarkten?

Für die Vermittlung und Vermarktung Ihres Mitobjektes zur temporären Unterbringung von Mitarbeitern im Tourismus in Kärnten wenden Sie sich mit einer einfachen E-Mail an office@teamhaus-kaernten.at. Wir nehmen dann so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf und senden Ihnen zusätzlich alle nötigen Unterlagen und Informationen per E-Mail zu.

Ihre Anfrage behandeln wir selbstverständlich vertraulich und völlig unverbindlich.

Welche Grundvoraussetzung muss mein Objekt erfüllen, um über TeamHaus Kärnten vermittelt bzw. vermarktet zu werden?

TeamHaus Kärnten hat vom Land Kärnten, Abteilung Tourismus den Auftrag erhalten, eine digitale Plattform zur Vermittlung von Top-Mitarbeiter-Unterkünften für den Tourismus in Kärnten zu schaffen.

Da wir als TeamHaus Kärnten diesem Auftrag mit großer Sorgfalt nachkommen, ist es eine Grundvoraussetzung, nur qualitativ hochwertige Mitarbeiter-Unterkünfte zu vermarkten und zu vermitteln.

Was Ihr Mietobjekt im Detail erfüllen muss, können Sie unserem Kriterien-Katalog entnehmen, den wir Ihnen gerne per Mail zusenden. Diese Anforderungen werden vor Vertragsunterzeichnung geprüft und bestätigt. Die fortwährende Einhaltung dieser Kriterien – zumindest für die vereinbarte Vertragsdauer – wird von uns regelmäßig kontrolliert und bewertet.

Was kostet mich die Vermarktung über die Plattform von TeamHaus Kärnten?

TeamHaus Kärnten bietet die Vermarktung und Vermittlung über sein Portal www.teamhaus-kaernten.at zu drei unterschiedlich Stufen (Paket-Varianten) an:

  • TeamHaus Over-the-Top
  • TeamHaus Professional
  • TeamHaus Basic

Die Kosten hängen von der jeweils gewählten Stufe ab und teilen sich in einmalige Bearbeitungs- und jährliche Lizenzgebühren auf. Details entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Ich möchte mein Objekt (eine möblierte Wohnung/ein möbliertes Zimmer) über TeamHaus Kärnten vermitteln/vermarkten, habe es aber bereits zu bestimmten Zeiten selbst schon an andere vermietet. Kann ich trotzdem mit TeamHaus Kärnten kooperieren?

Mitarbeiter-Unterkünfte im Tourismus werden in Kärnten meist saisonal-bedingt nur temporär angemietet. Es ist daher auch hilfreich, qualitativ hochwertige Quartiere über die Plattform www.teamhaus-kaernten.at anzubieten, obwohl sie nur zu bestimmten Zeiträumen verfügbar sind, z. B. auch nur für zwei oder drei Monate. Sie können dann z. B. von den Betrieben für Praktikanten angemietet werden.

Wie kann ich als Vermieter den Vertrag mit TeamHaus Kärnten lösen?

Der Vermittlungsauftrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.

Die Kündigung nach Eintreten der Frist von einem Monat bewirkt, dass Ihr Mietobjekt über die Plattform www.teamhaus-kaernten.at weder vermittelt und noch darüber angezeigt wird.

Mehr Informationen zu den Stornobedingungen senden wir Ihnen gerne per Mail zu.

Wenn ich als touristischer Betrieb eine Unterkunft für meine Mitarbeiter gefunden habe und mieten will, wer ist dann mein Vertragspartner?

TeamHaus Kärnten tritt über die Plattform www.teamhaus-kaernten.at als Vermittler und Vermarkter für Top-Mitarbeiter-Unterkünfte auf. Haben Sie eine solche für Sie und Ihre/n Mitarbeiter passende Unterkunft auf dieser Plattform gefunden, so haben Sie je nach Darstellung des Mietobjektes zwei Möglichkeiten:

  • Nutzen Sie den Anfrage-Button, um so mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen.
  • Nutzen Sie den Buche-Button, wenn die Mitarbeiter-Unterkunft sofort buchbar (vorreservierbar) ist.

In beiden Fällen wird der Vermieter Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen alle vertraglichen Dokumente und allfällige weitere Informationen zukommen lassen.

Ein Mietvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. TeamHaus Kärnten ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich kein Vertragspartner.

Mein Mitarbeiter benötigt die angemietete Unterkunft nicht mehr. Wie kann ich als Mieter den Vertrag lösen?

Da der Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande kommt, wenden Sie sich bitte in diesem Fall auch direkt an ihn. Es gelten die im Mietvertrag definierte Kündigungsbedingungen, auf die TeamHaus Kärnten keinerlei Einfluss hat.

Ich suche eine Mitarbeiter-Unterkunft für mich. Wie werde ich fündig?

Im Grunde sind Sie bereits auf dem besten Weg, Ihre perfekte Mitarbeiter-Unterkunft für Ihren Arbeitseinsatz im Tourismus in Kärnten zu finden. Auf unserer digitalen Plattform vermitteln wir Top-Mitarbeiter-Unterkünfte, die nach unseren strengen Kriterien ausgewählt wurden, um Ihnen eine angenehme Zeit in der Unterkunft und während Ihres Arbeitseinsatzes zu gewährleisten.

Sie können einerseits für sich selbst direkt eine Unterkunft suchen oder aber Sie wenden sich an Ihren Arbeitgeber und verweisen ihn auf unsere digitale Plattform www.teamhaus-kaernten.at, wo er für Sie eine Unterkunft finden und auch gleich vorreservieren kann.
Diese beiden Varianten hängen davon ab, ob Ihr Arbeitgeber für die Mietkosten Ihrer Mitarbeiter-Unterkunft aufkommen wird oder Sie selbst.

Wer haftet, wenn ein Mieter in meinem Objekt einen Schaden anrichtet?

Da der Mietvertrag zwischen dem Mieter und Ihnen als Vermieter zustande kommt, gelten die Schadensregelungen laut diesem Dokument. TeamHaus Kärnten tritt rein als Vermittler und Vermarkter auf und kann für Schäden durch den Mieter nicht gesetzlich haftbar gemacht werden.

Wir empfehlen für Sie als Vermieter zumindest die nachfolgenden Versicherungen abzuschließen:

  • Gebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Optionale Versicherungen wären:

  • Rechtsschutzversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Mietnomadenversicherung
  • Glasschutzversicherung

Mehr Details zu diesem Thema senden wir Ihnen gerne per Mail zu.