Hier finden Sie laufend aktualisierte Informationen und Links zu Förderprogrammen über KWF (Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds), OeHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) und Land Kärnten:

Der KWF bietet – unter anderem in Kooperation mit der OeHT – für Investitionen in Unterkünfte und Infrastruktur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Förderungen für unterschiedliche Unternehmens- und Projektgrößen bzw. Zielgruppen an. Dabei gibt es nicht das eine Förderungsprodukt, sondern verschiedene, in denen solche Investitionen einen Förderungsgegenstand bzw. Schwerpunkt darstellen.

Hier finden Sie die Förderungsprodukte im groben Überblick. Die Details bzw. jeweils aktuelle Version finden Sie auf der Website des KWF und der OeHT.

KWF - KLEIN.Invest - für Projektkosten von mind. € 10.000,- bis max. € 300.000,- (netto)

Ziele dieses Produkts sind die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie die Unterstützung der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Kleinstunternehmen. Projekte, von Jungunternehmen (u. a. bis max. 3 Jahre Selbständigkeit) werden verstärkt unterstützt.

Voraussetzungen

  • Klein- und Kleinstunternehmen (u .a. bis 50 Mitarbeiter:innen)
  • Investitionsstandort Kärnten
  • weitere Kriterien

Gefördert wird in

  • Wachstumsprojekte, die der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
  • Investitionen in aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter (z. B. Um- und Zubau von Gebäuden, Anschaffung von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software)

Im Sinne der Nachhaltigkeit unterstützt der KWF Investitionen sowohl in neue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Art der Förderung

  • Nicht rückzahlbaren Zuschusses von max. 10 % der förderbaren Kosten
  • Für Jungunternehmer:innen gibt es zusätzlich max. 5 % der förderbaren Kosten
  • Die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden.
  • Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.

Außerdem gilt hier zusätzlich der Konjunkturbonus!

Alle Infos sowie den Förderantrag finden Sie hier

Hinweis: Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der oben erwähnten Förderstellen.

KWF | OeHT - Tourismus KMU.Invest - für Projektkosten von mind. € 100.000,- bis max. € 5 Mio. (netto)

Ziele der Förderung sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Voraussetzungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU bis 250 Mitarbeiter:innen) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Investitionsstandort in Kärnten
  • Eine Förderung des Projektes durch die OeHT (Kreditgewährung) ist die Voraussetzung für den KWF-Zuschuss, wobei ein Förderungsantrag für den OeHT-Kredit (inkl. KWF-Zuschuss) ausschließlich bei der OeHT gestellt werden muss.

Gefördert werden Projekte in

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung | Neuausrichtung
  • Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen, welche innerhalb von drei Jahren nach Betriebsübernahme erfolgen
  • Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
    Förderbar sind Investitionen

      • zur Errichtung neuer bzw.
      • Verbesserung bestehender Personalunterkünfte
      • sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
      • Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit

Art der Förderung

  • Die OeHT unterstützt mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 70 % der förderbaren Kosten und einem Zinsenzuschuss in Höhe von bis zu 3 % p.a. für die Dauer von 10 Jahren.
  • Das geförderte Finanzierungsvolumen ist mit 5 Mio. EUR begrenzt.

Es ergeben sich Kombinationsmöglichkeit des OeHT-Kredites mit dem OeHT-Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 7 % der relevanten (Teil-)Investition.

Der KWF unterstützt mit einem Zuschuss in Höhe von max. 10 % (max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten des zinsgünstigen OeHT-Kredites.

Außerdem gilt hier zusätzlich der Konjunkturbonus!

Alle Infos sowie den Förderantrag finden Sie hier

 

Hinweis: Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der oben erwähnten Förderstellen.

Nachhaltigkeitsbonus (nur in Kombination mit einem OeHT Investitionskredit)

Der Nachhaltigkeitsbonus wird von der der OeHT (ÖSTERREICHISCHE HOTEL- UND TOURISMUSBANK) bereitgestellt und ist ein einmaliger Investitionskostenzuschuss für nachhaltige Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Gefördert werden Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter & Regionen und Digitalisierung & Wirtschaft.

Der Bonus ist ein Einmalzuschuss in Höhe von 7 % (max. EUR 350.000,-) und ist ausschließlich in Kombination mit einem OeHT Investitionskredit beantragbar (Projektumfang mind. 20% der förderbaren Gesamtinvestitionskosten).

Der Bonus kann unter anderem für die Umsetzung folgender Maßnahmen gewährt werden:

  • Errichtung von Unterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter
  • Errichtung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeitern
  • Reaktivierung von Leerstand für betriebliche Zwecke (Gebäude, die länger als drei Jahre nicht der Gewerbeausübung gedient haben bzw. an denen länger als drei Jahre kein Hauptwohnsitz oder sonstiger Wohnsitz gemeldet ist)
  • Umsetzung von Investitionsprojekten im Rahmen einer Kooperation, die auch einen Mehrwert für die lokale Bevölkerung stiften

Alle Details

Konjunktur.Bonus (Zusatzförderung - nur in Kombination mit anderen KWF-Produkten)

Der Konjunkturbonus ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10 %. Damit soll ein Anreiz geboten werden, dass Unternehmen trotz der herausfordernden konjunkturellen Entwicklung eine Investition im Unternehmen tätigen.

Diesen Bonus bekommen Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten für Projekte, die vom KWF beispielsweise mit dem Tourismus KMU.Invest oder Klein.Invest gefördert werden. Dabei wird der Konjunktur.Bonus Zuschuss auf diese gewährten Förderungen aufgeschlagen. Damit können Zuschüsse bzw. Förderbarwerte für Tourismus-Projekte von 20 % bis zu 25 % (Jungunternehmer) der förderbaren Kosten gewährt werden!

Der Konjunktur.BONUS tritt mit 1. März 2024 in Kraft und ist bis 30. Juni 2025 befristet.

Alle Details

Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten 2024 (BW-L86)

Gefördert wird die Errichtung von Wohnungen bzw. Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Um- oder Einbau im direkten baulichen Verbund mit einem (nicht mehr) bewohnbaren Altbestand oder in sonstigen Gebäuden, insbesondere in Siedlungsschwerpunkten.

Die Förderhöhe beträgt beispielsweise bei Schaffung von Wohnraum für Zwecke der Vermietung max. € 600/m² tatsächlicher Nutzfläche bis max. € 75.000.

Alle Details unter:
Formulare und Leistungen – Land Kärnten (ktn.gv.at)

Förderung für Flächenrecycling

Flächenrecycling“ ist eines von mehreren Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauches.

Dabei werden ehemals genutzte oder bebaute Flächen, die aktuell nicht genutzt werden – bekannt auch als „Brachflächen“ oder „Leerstand“ – wieder einer Nutzung zugeführt und damit ein Neuverbrauch von natürlicher Bodenfläche „auf der grünen Wiese“ verhindert oder reduziert.

Dafür gibt es von Seiten der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eine Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses in Höhe von bis zu € 125.000.- (75%  bzw. 50 % der Investitionssumme).

Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag!

Alle weiterführenden Informationen zu den detaillierten Förderrichtlinien und zum Förderantrag gibt es auch hier.

 

... und noch mehr Förderungen für Tourismusbetriebe und -projekte!

Das Kompetenzzentrum für Regionalentwicklung hat eine Auswahl an aktuellen Förderungen für touristische Betriebe und Projekte zusammengestellt. Finden Sie hier die Übersicht.