Der KWF bietet – unter anderem in Kooperation mit der OeHT – für Investitionen in Unterkünfte und Infrastruktur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Förderungen für unterschiedliche Unternehmens- und Projektgrößen bzw. Zielgruppen an. Dabei gibt es nicht das eine Förderungsprodukt, sondern verschiedene, in denen solche Investitionen einen Förderungsgegenstand bzw. Schwerpunkt darstellen.
Hier finden Sie die Förderungsprodukte im groben Überblick. Die Details bzw. jeweils aktuelle Version finden Sie auf der Website des KWF und der OeHT.
KWF | OeHT - Tourismus KMU.Invest
Kunden
- Kleinst-, Kleine und mittlere Unternehmen: 0 bis 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Projekte
Aktivierte Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, insbesondere für den Um- und Zubau von Gebäuden und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Schwerpunkterfüllung.
Förderbare Kosten
EUR 500.000,- bis EUR 5 Mio.
Förderung
Zinsgünstiger OeHT-Investitionskredit: 2 % Zinsenzuschuss auf 10 Jahre für 70 % der Projektkosten
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: bis zu max. 17 % der förderbaren Kosten (ÖHT-Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 7 % und KWF-Zuschuss in Höhe von 10 %)
Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse sind ausschließlich in Kombination mit einem OeHT-Investitionskredit beantragbar.
Alle Infos sowie den Förderantrag finden Sie hier
Hinweis: Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der oben erwähnten Förderstellen.
KWF-Tourismus KLEIN.Invest
Kunden
- Kleinst- und Kleinunternehmen: 0 bis 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Beherbergungsbetriebe (ausgenommen 4- und 5-Stern Betriebe), Gastronomie (ausgenommen in den Städten Klagenfurt und Villach) und touristisch relevante Freizeitinfrastruktureinrichtungen
- Ausschließlich selbständige Tätigkeit
Projekte
Aktivierte Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, insbesondere für den Um- und Zubau von Gebäuden und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Schwerpunkterfüllung.
Förderbare Kosten
EUR 100.000,- bis max. EUR 500.000,-
Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: max. 10 % der förderbaren Kosten.
Alle Infos sowie den Förderantrag finden Sie hier
Hinweis: Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der oben erwähnten Förderstellen.
KLEINST.Invest
Kunden
- Kleinstunternehmen: 0 bis 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Ausschließlich selbständige Tätigkeit
Projekte
Aktivierte Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, insbesondere für den Um- und Zubau von Gebäuden und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Förderbaren Kosten
EUR 10.000,- bis max. EUR 100.000,-
Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: max. 5 % der förderbaren Kosten.
Bei Erfüllung der nachfolgenden Kriterien, erhöht sich die Förderung pro Kriterium um zusätzlich max. 5 % der förderbaren Kosten:
- Jungunternehmen | Gründung | Betriebsnachfolge
- Regionalität (Der Investitionsstandort befindet sich außerhalb einer der Bezirksstädte: Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Spittal, St. Veit, Villach, Völkermarkt und Wolfsberg).
Damit ist in Summe bei Erreichung aller Kriterien ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 15 % der förderbaren Kosten möglich.
Alle Infos sowie den Förderantrag finden Sie hier
Hinweis: Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der oben erwähnten Förderstellen.
Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten 2023 (BW-L86)
Gefördert wird die Errichtung von Wohnungen bzw. Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Um- oder Einbau im direkten baulichen Verbund mit einem (nicht mehr) bewohnbaren Altbestand oder in sonstigen Gebäuden, insbesondere in Siedlungsschwerpunkten.
Die Förderhöhe beträgt beispielsweise bei Schaffung von Wohnraum für Zwecke der Vermietung max. € 600/m² tatsächlicher Nutzfläche bis max. € 75.000.
Alle Details unter:
Formulare und Leistungen – Land Kärnten (ktn.gv.at)