Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VERMIETER/TOP ARBEITGEBER

Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Vermieter/in und „TeamHaus Kärnten – ein Projekt der Firma HPH Tourismuskonzepte GmbH“ – nachfolgend TeamHaus Kärnten bezeichnet.

Vermieter/in: Die natürliche oder juristische Person, die TeamHaus Kärnten mit der Vermittlung des Mietobjektes zur temporären Vermietung des Mietobjektes beauftragt.

 

  1. Vertragsgrundlage und Geltungsbereich

Vertragsgrundlage für die von TeamHaus Kärnten und vom/von der Vermieterin zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich:

  • der Vermittlungsvertrag,
  • die Marketing-Vereinbarung,
  • sowie diese AGB in der jeweils gültigen Fassung

die zwischen TeamHaus Kärnten und dem/der Vermieter/in abgeschlossen wurden.

Mit schriftlicher Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages (Auftragsformular) durch den/die Vermieter/in und TeamHaus Kärnten gelten die AGB als maßgeblicher Vertragsbestandteil. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen, im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch TeamHaus Kärnten.

 

  1. Leistungen von TeamHaus Kärnten

Die Vermittlungshandlungen von TeamHaus Kärnten werden im Vermittlungsvertrag (Auftragsformular) festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. TeamHaus Kärnten erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des/der Vermieters/Vermieterin.

 

  1. Pflichten und Rechte des/der Vermieters/Vermieterin

Der/die Vermieter/in garantiert, bei Vertragsanbahnung sowie Vertragsabschluss sämtliche Informationen wahrheitsgetreu angegeben zu haben. Schließt eine natürliche Person die Leistungen von TeamHaus Kärnten im Namen einer juristischen Person (Gesellschaft, Verein, o.ä.) ab, gewährleistet diese, zur Vertretung befugt zu sein.

Der/die Vermieter/in garantiert mit Vertragsabschluss, dass TeamHaus Kärnten befugt ist, das Mietobjekt zu den vereinbarten Konditionen zu vermitteln. Der/die Vermieter/in übernimmt gegenüber Dritten und Behörden jegliche Haftung für Ansprüche, welche aufgrund einer fehlenden Befugnis entstehen. TeamHaus Kärnten trifft keine Verpflichtung, die vom/von der Vermieter/in zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu überprüfen.

Es ist Sache des/der Vermieters/Vermieterin, TeamHaus Kärnten über Umstände zu informieren, welche die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung beeinträchtigen können.

Die Versicherung des Mietobjekts obliegt ausschließlich dem/der Vermieter/in.

TeamHaus Kärnten ist lediglich Vermittler des Mietobjekts für den/die Vermieter/in. Allfällige Schadenersatzansprüche (bspw. aufgrund von Schäden am/im Wohnraum, die durch Mieter:innen verursacht werden) entstehen ausschließlich gegenüber den Mieter:innen. TeamHaus Kärnten übernimmt ausdrücklich keine Haftung für das Handeln der Mieter:innen.

Der/die Vermieter/in ist für die Sicherheit des Mietobjekts verantwortlich.

Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die Durchführung des Vermittlungsauftrags (Auftragsformular) in inhaltlicher und termingerechter Form zu fördern. Mieterbeschwerden fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des/der Vermieter/in.

Der/die Vermieter/in ist selbst verantwortlich, die jeweiligen öffentlich-rechtlichen und insbesondere steuerlichen Abgaben abzuführen.

 

  1. Eigennutzung der Immobilie

Solange das Mietobjekt nicht bewohnt wird, kann der/die Vermieter/in jederzeit das Mietobjekt selbst an andere vermieten. Bestehende über die Plattform von TeamHaus Kärnten vermittelte Vermietungen/Buchungen können nicht für Eigennutzung storniert werden. Sollte aus Verschulden des Eigentümers, aus welchen Gründen auch immer, über die Plattform von TeamHaus Kärnten vermittelte Buchungen nicht bzw. nur teilweise durchführbar sein, behält sich TeamHaus Kärnten vor, daraus resultierende Ansprüche wie Reputationsschaden und sonstiger Schaden geltend zu machen.

Der/die Vermieter/in ist verpflichtet, TeamHaus Kärnten die jeweilige geplante Eigennutzung möglichst zeitnah anzuzeigen, um eine Kalenderaktualisierung der Internetplattformen zu ermöglichen und Doppelbuchungen zu vermeiden.

 

  1. Zahlungsverzug

Ist der/die Vermieter/in kein Verbraucher iSd KschG, so sind im Falle eines Zahlungsverzuges zusätzlich zur offenen Forderung Verzugszinsen iHv 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der/die Vermieter/in ein Verbraucher iSd KschG, gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4% pro Jahr.

 

  1. Aufrechnung

Gegen Ansprüche von TeamHaus Kärnten kann der/die Vermieter/in nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

  1. Beendigung

Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer im Vermittlungsvertrag definierten Kündigungsfrist von beiden Vertragsparteien schriftlich aufgelöst werden. Sollte kein genaues Kündigungsdatum aus dem Vermieter Vertrag ermittelt werden können, gilt eine Frist von 3 Monaten zum jeweils nächsten Quartalsende. Der Vertrag ist im definierten Zeitraum auch für etwaige Rechtsnachfolger bindend. Ein Verkauf der Immobilie entbindet nicht von den definierten Rechten, Pflichten und Fristen.

 

  1. Haftung

Einzig der/die Vermieter/in ist verantwortlich für das Mietobjekt, insbesondere dessen Zustand, Qualität, Eignung, Sicherheit und die Gesetzmäßigkeit der Vermietung an die Mieter:innen. Für jegliche Ansprüche von Mieter:innen aufgrund von Mietvertragsauflösungen durch den/die Vermieter/in ist ausschließlich der/die Vermieter/in selbst verantwortlich. Der/die Vermieter/in übernimmt in diesem Fall auch allfällige gegen TeamHaus Kärnten geltend gemachte Ansprüche. TeamHaus Kärnten haftet nicht für Schäden, welche Mieter:innen während ihres Aufenthaltes oder Dritte während der Ausübung ihrer Arbeit verursachen.

Für Ereignisse höherer Gewalt, die TeamHaus Kärnten die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet TeamHaus Kärnten nicht.

TeamHaus Kärnten übernimmt keinerlei Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Fotos, Videos oder anderen Bildmaterialien, die vom Vertragspartner (Vermieter/Top Arbeitgeber) zur Online-Präsentation über die digitale Plattform von TeamHaus Kärnten zur Verfügung gestellt werden. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Urheberrechte und hat sicherzustellen, dass er über die notwendigen Rechte zur Verwendung des Materials verfügt. TeamHaus Kärnten haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von unrechtmäßig genutztem Material entstehen.

  1. Änderungen

TeamHaus Kärnten ist berechtigt, Bestimmungen dieser Vereinbarung, die keine Hauptleistungspflichten darstellen und das Vertragsgefüge nicht insgesamt umgestalten, mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird dem Unternehmen unter Zusendung der neuen Bestimmungen schriftlich bekannt gegeben. Wenn das Unternehmen der Geltung der geänderten Bestimmungen innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der Bekanntgabe nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen. TeamHaus Kärnten verpflichtet sich, das Unternehmen mit Zusendung der geänderten Bestimmungen ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist hinzuweisen. TeamHaus Kärnten ist berechtigt, jederzeit und ohne Ankündigung die Bestimmungen aus regulatorischen und/oder gesetzlichen Gründen zu ändern. TeamHaus Kärnten wird den/die Vermieter/in auch in diesem Fall über die vorgenommenen Änderungen informieren.

 

  1. Schriftform

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

  1. Datenschutz

Mit Vertragsabschluss stimmt der/die Vermieter/in den Datenschutzbestimmungen von TeamHaus Kärnten zu.

Der/die Vermieter/in erklärt sich damit einverstanden, dass TeamHaus Kärnten das Mietobjekt auf Internetplattformen inseriert und Fotos des Mietobjektes im Internet veröffentlicht werden.

TeamHaus Kärnten erbringt die Leistungen mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages erteilt der/die Vermieter/in TeamHaus Kärnten seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

 

  1. Gerichtsstand

Ist der Vermieter kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitz von TeamHaus Kärnten für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des/der Vermieters/Vermieterin liegt. Wenn der/die Vermieter/in seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

 

  1. Anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschließlich österreichisches materielles Recht.
Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vermittlungsauftrages (Auftragsformular) auftragsunwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand Mai 2023